ALTE HEIZUNGEN WERDEN STILLGELEGT

txn. Nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, stillgelegt und gegen moderne und energiesparende Varianten ausgetauscht werden. Foto: ZVSHK/txn
Christian Moritz
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txn. Nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, stillgelegt und gegen moderne und energiesparende Varianten ausgetauscht werden. Foto: ZVSHK/txn
txn. Nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, stillgelegt und gegen moderne und energiesparende Varianten ausgetauscht werden. Foto: ZVSHK/txn

Drei Jahrzehnte sind genugtxn. Seit Jahresanfang müssen viele Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, stillgelegt und gegen energiesparende Varianten ersetzt werden. Wer einen derartigen Oldie im Keller hat, sollte sich zeitnah in einem Heizungsfachbetrieb beraten lassen. Denn die ohnehin schon komplexen Förderbedingungen wurden jetzt durch „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungsmarkt“ ergänzt bzw. ersetzt. Was bedeutet das für Eigenheimbesitzer, die ihre alte Heizung austauschen? Seit Januar wird die Anschaffung von reinen Öl-Brennwertgeräten vom Staat nicht mehr gefördert – der bisherige Investitionskostenzuschuss von 15 Prozent durch die KfW-Bank entfällt. Stattdessen gibt es für selbst bewohnte Eigenheime deutlich höhere Förderungen für die Nutzung erneuerbarer Energien. Bis zu 45 Prozent der Investitionssumme werden vom Staat übernommen. Finanziell unterstützt wird nicht nur der Kauf eines regenerativen Heizsystems, sondern auch alle Arbeiten, die für den Einbau notwendig sind. Da es für Laien aktuell kaum möglich ist, aus der Vielzahl der Möglichkeiten die individuell beste Lösung herauszufinden, ist eine individuelle Beratung unverzichtbar. Kompetente Ansprechpartner gibt es im Heizungsfachbetrieb vor Ort. Kontaktadressen finden sich unter www.wasserwaermeluft.de

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